Zum Entsorgungsfachbetrieb werden auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Betriebe zertifiziert, die bestimmte Fachkenntnisse, Geräte und Ausrüstungen sowie Zuverlässigkeit nachweisen.
Die "Entsorgergemeinschaft Regionaler Wirtschaftsverkehr e.V." - kurz EGRW - ist bundesweit für die Zertifizierung von abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten behördlich anerkannt und gehört seit 1996 zu den größten Entsorgergemeinschaften. Eine Überprüfung der Betriebe erfolgt regelmäßig durch fachlich-technische Sachverständige der EGRW.
Durch die Zertifizierung nach § 52 KrW-/AbfG der EGRW sind wir als Entsorgungsfachbetrieb für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Einsammeln, Befördern, Lagern und Behandeln anerkannt.